von Siegfried Stresing, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes e.V. (DFV)
Seit dem 1. Januar 2016 müssen 44 Millionen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich höhere Beiträge zahlen. 77 Krankenkassen haben zum Jahresanfang ihren Zusatzbeitrag im Schnitt auf 21 Euro im Monat erhöht.
Damit ist die Beitragsbelastung der GKV-Versicherten so hoch wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik – trotz anhaltendem Wirtschaftswachstum und hoher Beschäftigung. Doch auch in Zukunft werden sich die Mitglieder der Krankenkasse darauf einstellen müssen, dass die Beiträge deutlich steigen werden.
Die Ursache liegt darin, dass Behandlungen und Vorsorge immer teurer werden und dass es immer weniger Beitragszahler gibt: Weniger Kinder = weniger künftige Beitragszahler = immer teurer werdende Krankenversicherung.
Eine „beitragsfreie“ Krankenversicherung gibt es nicht
Doch obwohl es gerade Eltern mit ihren Kindern sind, die die gesetzliche Krankenversicherung stützen, wird ihnen besonders tief in die Tasche gegriffen – und dabei schamlos gelogen.
Es ist ein lang gehegter Mythos, dass die Krankenversicherung für Kinder und nicht erwerbstätige Ehegatten beitragsfrei ist. Jedes einzelne Mitglied der Familie zahlt mit – auch die Kinder.
Ein Gutachten der Bertelsmann Stiftung kritisiert, dass bei der Erhebung der Beiträge nicht berücksichtigt wird, dass Familienmitglieder einander unterhaltspflichtig sind. D.h., dass das Nettohaushaltseinkommen nicht nur demjenigen Familienmitglied gehört, das einer Erwerbsarbeit nachkommt, sondern allen, also auch dem nicht erwerbstätigen Ehegatten und den Kindern. Das Resultat der Studie: Familien sind Nettozahler in der GKV. Keine Empfänger einer Förderung oder Entlastung.
Doch die Krankenkassen ermitteln ihre Beiträge nicht nach dem Nettohaushaltseinkommen, von dem alle Familienmitglieder leben, sondern aus dem personenbezogenen Arbeitslohn, ohne die gesetzliche Unterhaltspflicht zu berücksichtigen. So zahlen letztlich alle mit, ob sie nun ein Einkommen haben oder nicht. Ob sie minderjährig sind oder nicht. Von einer Beitragsfreiheit zu sprechen, ist nicht nur irreführend, sondern ein dreistes Lügenmärchen, dass dazu führt, dass 18 Millionen Familienangehörige mitzahlen, obwohl ihnen gesagt wird, dass sie kostenfrei mitversichert sind.
„Da jedoch das vollständige Bruttoeinkommen […] der Beitragspflicht unterliegt und ‚verbeitragt‘ wird, folgt hieraus zwingend, dass die Angehörigen der Versicherten entgegen der allgemeinen Darstellung sehr wohl eigene Beiträge leisten – nämlich diejenigen, die aus ihrem Unterhaltsanteil stammen.“
Dr. Jürgen Borchert, Rechtsanwalt und Landessozialrichter a.D., in: Sozialstaatsdämmerung, Riemann Verlag, S. 98.
Familien doppelt in die Tasche gegriffen
Die Belastung von Familien macht aber bei der Beitragserhebung keineswegs halt. Familien wird sogar noch doppelt in die Tasche gegriffen. Denn sie zahlen nicht nur mit (zu vielen) monetären Beiträgen in die Sozialversicherung ein, d.h. in die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Familien leisten einen weiteren und unentbehrlichen Beitrag, damit das System am laufen gehalten wird – und zwar mit der Erziehung von Kindern.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2001 bestätigt, dass die Erziehung von Kindern, also der generative Beitrag, genauso zu behandeln ist, wie die Geldeinzahlungen von Versicherten:
„Bei einem Leistungssystem, das ein altersspezifisches Risiko abdeckt und so finanziert wird, dass die jeweils erwerbstätige Generation die Kosten für vorangegangene Generationen mittragen muss, ist für das System nicht nur die Beitragszahlung, sondern auch die Kindererziehung konstitutiv.“
Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 103, 242 – 1 BvR 1629/94.
Kinderlose sparen sich beispielsweise den generativen Beitrag komplett, obwohl sie von den späteren Sozialversicherungsbeiträgen in Pflege, Rente und Krankenversicherung besonders deutlich profitieren. Von Familiengerechtigkeit in der Sozialversicherung kann also keineswegs die Rede sein. Jeden Monat werden Familien auf diese Weise mindestens 238 Euro je Kind zu viel an Sozialversicherungsbeiträgen berechnet.
Fair und gerecht ist etwas anderes!
Wie Familien sich wehren können
Der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken – die zwei größten Familienverbände der Bundesrepublik – haben deshalb eine bundesweite Mitmach-Kampagne gestartet: „Wir jammern nicht, wir klagen!“ und rufen alle Eltern auf, sich gegen verfassungswidrige Beiträge zu wehren.
Inzwischen haben sich mehrere tausend Familien angeschlossen: Sie stellen Anträge auf Beitragssenkung oder klagen vor dem Sozialgericht. 376 Familien haben sogar Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Machen Sie mit – und wehren Sie sich gegen familienblinde und verfassungswidrige Beiträge: www.elternklagen.de
Siegfried Stresing ist Vater von fünf Kindern, Sozialarbeiter und Betriebswirt. Stresing ist seit über 25 Jahren in der Familienpolitik tätig und seit 2007 Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes e.V. (DFV).
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