Vor einem Jahr fällte das Bundesverfassungsgericht den Beschluss in der Frage der Berücksichtigung der familiären Kindererziehung in der Sozialversicherung. Für Sozialrichter a.D. und Elternklagen-Anwalt, Dr. Jürgen Borchert, legt die Entscheidung einen sehr eigenwilligen Umgang mit den sozialökonomischen Tatsachen, aber auch den juristischen Fragen offen.

Die zur Beurteilung des ökonomischen Sachverhalts notwendigen Fachkenntnisse fehlten dem Bundesverfassungsgericht offensichtlich, was eine verhängnisvolle Fehlentscheidung nach sich zieht. Aber auch die juristischen Fragen, welche das Vorgehen des Gerichts aufwirft, bedürften der kritischen Reflexion, wie Borchert in einem Fachbeitrag darlegt.

Fachbeitrag „Nicht sehen, nicht hören, nicht rechnen“: Der Beschluss des BVerfG vom 7.4.22 (1 BvL 3/18) und dessen „alternative Wahrheiten“ hier lesen