Gleichheitssatz statt Familienförderung
von Prof. Dr. jur. Anne Lenze
Es war das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das 2001 mit seiner Entscheidung zur Pflegeversicherung eine verfassungswidrige Gleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen in der Sozialversicherung festgestellt hatte.
Das Gericht hat aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG den Grundsatz abgeleitet, dass die Kindererziehung als ein […]