Die Ampel-Koalition will Eltern in der aktiver Familienphase in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung nicht entlasten. Familien erwarten nun deutliche Worte vom Bundesverfassungsgericht.
Für leistungs- und familiengerechte Sozialabgaben ist ein Kinderfreibetrag in der gesetzlichen Sozialversicherung notwendig. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sieht diesen jedoch nicht vor. Damit wird eine längst überfällige Reform in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung von der nächsten Bundesregierung auf die lange Bank geschoben.
„Ohne einen Kinderfreibetrag werden Familien in der Sozialversicherung benachteiligt und die Vorgaben aus dem Beitragsleistungsurteil Kindererziehung des Bundesverfassungsgerichts ignoriert“, kritisiert Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Klar ist, den Generationenvertrag der gesetzlichen Rente, Pflege und Krankenversicherung halten nur Familien ein.“
Es ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, dass Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung, die Kinder betreuen und erziehen – und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten – mit einem gleich hohen Beitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden.
„Eltern erziehen die Beitragszahler von morgen, zahlen die gleichen Sozialversicherungsbeiträge wie Menschen ohne Unterhaltspflichten für Kinder und werden am Ende für die Kindererziehung in der Rente auch noch abgestraft“, so Zeh. „Wieder will eine Bundesregierung den verfassungswidrigen Zustand in der gesetzlichen Sozialversicherung aufrechterhalten und in Kauf nehmen, Familien nachhaltig zu schaden“, sagt der Verbandspräsident.
DFV-Berechnungen zeigen im Horizontalen Vergleich auf, wie familienblinde Sozialabgaben Eltern und ihren Kindern die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Betroffen sind inzwischen auch Familien mit einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen. „Kinder zu haben ist kein Armutsrisiko, denn es sind gerade familienblinde Sozialabgaben, die Eltern unter das Existenzminimum treiben“, so Zeh. „Ein Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung ist eine Investition in eine zukunftsgewandte Familienpolitik.“
Weiterführende Informationen
Horizontaler Vergleich – Berechnungen zur Abgaben- und Steuerlast von Familien
Wenn Eltern Freibeträge bei der Rentenversicherung bekommen, müsste man sie dann nicht auch in verstärkte Haftung nehmen, wenn die Kinder Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen oder frühzeitig erwerbsgemindert werden?
Und wie sieht es mit Klagen gegen die Altersversorgung kinderloser Beamter und Richter aus und deren Hinterbliebene? Immerhin finanzieren die eigenen Kinder mit ihren Steuern auch deren hohe Pensionen mit, ohne dass sie für diese Steuern irgendeine Gegenleistung bekommen. Das gleiche gilt für die ebenso großzügigen steuerfinanzierten Leistungen für Beamte und Richter im Krankheits- und Pflegefall. Das Bundessozialgericht hatte zu Kindererziehungsleistungen in berufsständischen Versorgungswerken ausdrücklich kritisiert, dass Eltern diese Leistungen sowohl über ihre Beiträge zu den Versorgungswerken als auch über ihre Steuern zur Deutschen Rentenversicherung bezahlen – also quasi doppelt (Siehe BSG, Urteil vom 31.01.2008 – B 13 R 64/06 Randnummer 27)