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Die Elternklagen sind aktueller denn je und gehen in eine entscheidende Runde!

Auch wenn hier und dort das Gerücht auftaucht, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Sache abgeschmettert hätte. Nein, das ist nicht richtig! Zwar wurde die unmittelbare Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3135/15 gegen den Pflegevorsorgefonds beim Bundesverfassungsgericht negativ entschieden. Es sind aber noch weitere Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen des Bundessozialgerichts anhängig.  Es handelt sich dabei um:

• Verfassungsbeschwerde des Ehepaares S. (1 BvR 2824/17)

• Verfassungsbeschwerde der Frau F. (1 BvR 717/16)

• Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Freiburg (1 BvL 3/18)

Zu diesen Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen Stellungnahmen mehrerer Verbände sowie des Bundeskanzleramtes, Bundesrates, Bundestages, Bundesjustizministeriums, Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Bundesgesundheitsministeriums sowie aller Länderregierungen angefordert.

Unsere Stellungnahme – die des Familienbundes der Katholiken (FDK) und des Deutschen Familienverbandes (DFV) – findet sich unter diesem Link (lesenswert!).

Was bedeutet das also? Es bedeutet, dass das Bundesverfassungsgericht die Elternklagen bzw. Verfassungsbeschwerden sehr ernst nimmt und wir von einem Anhörungstermin vor dem Bundesverfassungsgericht ausgehen.

Wir erheben als Mindestforderung die Freistellung des „Existenzminimums“ der Kinder. Ohne Zweifel gibt es individuell einen höheren Aufwand. Sei es aufgrund der Familienform, sei es in Form des „angemessenen Unterhalts“. Individualklagen können nur durch kostenpflichtige Anwälte geleistet werden.

Derzeit werden vom sozialversicherungspflichtigen Brutto 35,65 % für die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt. Hinzu kommt ein Aufschlag der jeweiligen Krankenkasse, den alleine der Arbeitnehmer trägt. Bei einem beitragsfrei zu stellenden (angepassten) Kinderfreibetrag von 8.000 Euro/Jahr (wie im Steuerrecht) betragen die monatlich zu viel erhobenen Kinderbeiträge mindestens 238 Euro pro Kind und Monat!

Ganz im Gegenteil, aber sie steht kurz vor dem Ende. Ihre Basis sind Geldbeiträge, die von Nettozahlern zu Nettoempfängern fließen. Ebenso von größter Wichtigkeit ist eine nachfolgende Generation von Beitragszahlern, die heutigen Kinder. Einen Ersatz dafür, wie derzeit mit einem kapitalgedeckten Vorsorgefonds in der Pflegeversicherung versucht wird, gibt es nicht.

Hinter der Kampagne für Beitragsgerechtigkeit stehen die zwei größten Familienverbände in Deutschland. Zum einen der Deutsche Familienverband e.V. und zum anderen der Familienbund der Katholiken e.V.

Vom geschuldeten Unterhalt für nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder werden Beiträge an die Krankenversicherung abgeführt. Von einer Beitragsfreiheit kann keine Rede sein.

Das Märchen von angeblich 200 Milliarden Euro „Familienförderung“ wurde von uns bereits entzaubert. Selbst das Bundesfamilienministerium spricht von rund 55,4 Mrd. „Familienförderung im engeren Sinn“. Das kann kein Grund sein für unrechtmäßige Sozialversicherungsbeiträge.