von Siegfried Stresing (Foto: links), Kampagnenleiter elternklagen.de

Die Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“ hat Beeindruckendes geschafft: Bis heute wehren sich tausende Familien gegen zu viel erhobene Beiträge in den Sozialversicherungen.

Die Initiatoren – der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken – unterstützen und begleiten die engagierten Familien auf dem Weg durch die Instanzen.  376 Familien stehen mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Pflegevorsorgefonds vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Weitere Verfassungsbeschwerden fordern beim obersten Gericht Beitragsgerechtigkeit in der Renten- Kranken- und Pflegeversicherung. Stellvertretend für viele Millionen Familien in Deutschland – und es werden mehr.

In von uns begleiteten Berufungsverfahren muss nun die Bundesbank Farbe bekennen zur Frage der Kapitaldeckung des Pflegevorsorgefonds. Sollte nämlich ein nennenswerter Teil dieser Anlagen in öffentlichen Schuldverschreibungen bestehen, würden sich ganz neue Fragen aufdrängen.

Und die Auseinandersetzung mit dem Urteil des Bundessozialgerichts 30.9.2015 wird heftiger. Dass dieses Urteil unhaltbar ist, ergibt sich aus der ebenso überzeugenden wie vernichtenden Kritik, welche Prof. Dr. Christian Seiler, ausgewiesener Staatsrechtler an der Universität Tübingen, in seinem Aufsatz „Richterlicher Eigensinn im Sozialversicherungsrecht geübt hat.

Und in der ebenfalls äußerst kritischen Abhandlung „Auf ein Neues: Beitragsgerechtigkeit in der Sozialversicherung“ befasst sich die Staatsrechtslehrerin Prof. Dr. Anne Lenze mit diesem Urteil. Sie ist ausweislich ihrer Habilitationsschrift zur streitgegenständlichen Frage als Expertin besonders ausgewiesen:

„Die lange Geschichte der Befassung des BSG mit der Frage der Beitragsentlastung von Eltern in der Sozialversicherung lässt sich als eine Geschichte der Obstruktion lesen: Es ist nun schon das dritte Mal, dass der 12. Senat des BSG eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG für nicht erforderlich hält, mit der das BVerfG die Gelegenheit erhalten würde, die Übertragung seiner Grundsätze aus seiner Entscheidung zur Pflegeversicherung vom 3. April 2001 auch für die anderen Sozialversicherungszweige zu überprüfen […]. Man fragt sich, warum um alles in der Welt der 12. Senat des BSG nicht den naheliegenden Weg gegangen ist, diese drängende ungeklärte Verfassungsfrage dem BVerfG vorzulegen.“

Wenn sich der 12. Senat des BSG „offensichtlich in offenem Widerspruch zu den Grundsätzen des BVerfG befindet“ (Lenze), aber keine Vorlage beim BVerfG einreicht, dann müssen Familien den Weg durch die Instanzen gehen. Mit fachkundiger Unterstützung.

Und auch auf politischer Ebene ist die Kampagne nicht ohne Resonanz geblieben. Im Vorfeld der Bundestagswahlen beschäftigen sich die Regierungsparteien mit dem Thema Beitragsgerechtigkeit in den Sozialversicherungen. Es ist erschütternd, dass in uns vorliegenden Modellrechnungen schon wieder untersucht wird, wie Familien ihre Entlastung weitgehend selbst finanzieren können. Die von den Bundesparteien bisher hervorgebrachten Pläne für die Umgestaltung der Sozialversicherungen sind noch vollkommen unzureichend.

Wir haben in den vergangenen Monaten zwar schon viel erreicht, doch der Einsatz für Beitragsgerechtigkeit braucht einen langen Atem. Er kostet Kraft, Geduld und Geld. Wir müssen beharrlich sein und Seite an Seite stehen, um Familien zu mehr Gerechtigkeit zu verhelfen!

Wir hoffen dabei weiterhin auf Ihre Unterstützung für unser gemeinsames Anliegen.
Helfen Sie uns zu helfen – mit Ihrer Spende!

 

Siegfried Stresing ist Vater von fünf Kindern, Sozialarbeiter und Betriebswirt. Stresing ist seit über 25 Jahren in der Familienpolitik tätig und war von 2007 bis 2016 Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes e.V. (DFV). Er ist Kampagnenleiter von elternklagen.de